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   OLG Celle, 16.05.2013 - 13 U 11/09   

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https://dejure.org/2013,65314
OLG Celle, 16.05.2013 - 13 U 11/09 (https://dejure.org/2013,65314)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.05.2013 - 13 U 11/09 (https://dejure.org/2013,65314)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - 13 U 11/09 (https://dejure.org/2013,65314)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Beschaffenheit eines Werks; Mängel von Sanierungsarbeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Beschaffenheit eines Werks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gleichgültig, was vereinbart wurde: Die Leistung muss funktionstauglich sein!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Leistung muss funktionstauglich sein

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gleichgültig, was vereinbart wurde: Die Leistung muss funktionstauglich sein! (IBR 2015, 655)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2016, 840
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 29.09.2011 - VII ZR 87/11

    Sachmängelhaftung beim Werkvertrag: Abweichung des Werks von der vereinbarten

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.2013 - 13 U 11/09
    Ist die Funktionstauglichkeit für den vertraglich vorausgesetzten oder gewöhnlichen Gebrauch versprochen und ist dieser Erfolg mit der vertraglich vereinbarten Ausführungsart nicht zu erreichen, schuldet der Auftragnehmer die vereinbarte Funktionstauglichkeit (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1999 - VII ZR 403/98, juris, Rn. 20, 22; Urteil vom 29. September 2011 - VII ZR 87/11, juris, Rn. 11).

    Er hat dementsprechend vorzutragen und zu beweisen, dass die Zweck- und Funktionsverfehlung des Werkes auf bindenden Anordnungen des Bestellers zurückzuführen ist und er seiner Prüfungs- und Hinweispflicht nachgekommen ist (BGH, Urteil vom 29. September 2011 - VII ZR 87/11, juris, Rn. 14).

  • BGH, 23.06.2008 - GSZ 1/08

    Einrede der Verjährung bei unstreitigem Sachverhalt noch in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.2013 - 13 U 11/09
    a) Die erstmals im Berufungsrechtszug erhobene Verjährungseinrede ist unabhängig von den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 - 3 ZPO nur dann zuzulassen, wenn die Erhebung der Verjährungseinrede und die den Verjährungseintritt begründenden tatsächlichen Umstände zwischen den Prozessparteien unstreitig sind (vgl. BGH, Großer Senat für Zivilsachen, Beschluss vom 23. Juni 2008 - GSZ 1/08, juris, Rn. 11; Urteil vom 16. Oktober 2008 - IX ZR 135/07, juris, Rn. 7).
  • BGH, 12.01.2011 - VIII ZR 148/10

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Frist für Einwendungen des Mieters im

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.2013 - 13 U 11/09
    Entscheidend ist allein der Umstand, dass die Berufung nach geltendem Prozessrecht die Möglichkeit eröffnet, auf einer unstreitigen Grundlage eine andere Entscheidung zu finden (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2011 - VIII ZR 148/10: für den Fall eines streitigen Hemmungstatbestands).
  • BGH, 16.10.2008 - IX ZR 135/07

    Zulassung der erstmals in der Berufungsinstanz erhobenen Verjährungseinrede;

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.2013 - 13 U 11/09
    a) Die erstmals im Berufungsrechtszug erhobene Verjährungseinrede ist unabhängig von den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 - 3 ZPO nur dann zuzulassen, wenn die Erhebung der Verjährungseinrede und die den Verjährungseintritt begründenden tatsächlichen Umstände zwischen den Prozessparteien unstreitig sind (vgl. BGH, Großer Senat für Zivilsachen, Beschluss vom 23. Juni 2008 - GSZ 1/08, juris, Rn. 11; Urteil vom 16. Oktober 2008 - IX ZR 135/07, juris, Rn. 7).
  • BGH, 04.07.1973 - IV ZR 185/72

    Erbrecht-Anerkennung d.Pflichtteilsanspruchs durch Vorerben nach Verjährung

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.2013 - 13 U 11/09
    Der Verzicht auf die Einrede der Verjährung setzt voraus, dass der Berechtigte sich dessen bewusst ist, dass Verjährung eingetreten ist oder er jedenfalls mit dieser Möglichkeit rechnete (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 1973 - IV ZR 185/72, juris, Rn. 13; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 222, Rn. 5), sofern (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. April 1999 - 22 U 218/98, juris, Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 16.04.1999 - 22 U 218/98

    Verjährungshemmung bei schlichter Abwartensmitteilung - Regulierungsverhandlungen

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.2013 - 13 U 11/09
    Der Verzicht auf die Einrede der Verjährung setzt voraus, dass der Berechtigte sich dessen bewusst ist, dass Verjährung eingetreten ist oder er jedenfalls mit dieser Möglichkeit rechnete (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 1973 - IV ZR 185/72, juris, Rn. 13; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 222, Rn. 5), sofern (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. April 1999 - 22 U 218/98, juris, Rn. 7).
  • BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05

    Begriff des Werkmangels; Haftung des Unternehmers bei unzureichender

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.2013 - 13 U 11/09
    Die Darlegungs- und Beweislast für einen Tatbestand, der dazu führt, dass der Unternehmer von der Mängelhaftung befreit ist, trägt der Unternehmer (BGH, Urteil vom 8. November 2007 - VII ZR 183/05, juris, Rn. 26).
  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 176/09

    BGH ändert Rechtsprechung zur Berechnung eines Schadensersatzanspruches wegen

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.2013 - 13 U 11/09
    Umsatzsteuer kann der Auftraggeber allerdings nur verlangen, wenn und soweit er die Arbeiten ausgeführt hat und Umsatzsteuer angefallen ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 2010 - VII ZR 176/09, juris, Rn. 12 - 15).
  • BGH, 06.12.2001 - VII ZR 241/00

    Rechtsnatur des Prüfvermerks eines Architekten auf der Rechnung des Unternehmers;

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.2013 - 13 U 11/09
    Der Einwand der Unverhältnismäßigkeit ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Bestehen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung mit Rücksicht auf das objektive Interesse des Bestellers an der ordnungsgemäßen Erfüllung im Verhältnis zu dem dafür erforderlichen Aufwand unter Abwägung aller Umstände ein Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2001 - VII ZR 241/00, juris, Rn. 42).
  • BGH, 22.03.1984 - VII ZR 50/82

    Rechte des Unternehmers bei einem Mängelbeseitigungsverlangen mit

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.2013 - 13 U 11/09
    Der Unternehmer schuldet das, was nach den örtlichen und sachlichen Gegebenheiten jeder Fachmann als notwendig erachtet hätte, auch wenn die dazu erforderlichen Leistungen nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 1984 - VII ZR 50/82, juris, Rn. 12 mwN; Kniffka in Kniffka, Bauvertragsrecht, § 633, Rn. 23; Pastor in Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl., Rn. 2030).
  • BGH, 10.02.2011 - VII ZR 8/10

    Haftung des Architekten: Mitverschulden des Bauherrn bei Kenntnis der

  • BGH, 11.11.1999 - VII ZR 403/98

    Dichtigkeit eines Daches

  • BGH, 25.01.2007 - VII ZR 41/06

    Anforderungen an die Ausführung einer Rollladenanlage bei Frost; Erhaltung der

  • BGH, 23.10.1986 - VII ZR 48/85

    Pflichten des Unternehmers im Hinblick auf von Dritten zu erbringenden

  • OLG Brandenburg, 30.03.2011 - 13 U 16/10

    Werkvertrag: Beweislast bei vom Unternehmer behaupteter

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2010 - 5 U 25/09

    Anforderungen an den Trittschallschutz der Sanierung eines Gebäudes

  • OLG Saarbrücken, 25.10.2000 - 1 U 111/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung der Unterschreitung des gewöhnlichen

  • OLG Koblenz, 10.03.2011 - 5 U 1113/10

    Gewährleistungsansprüche des Bauherrn wegen Mängeln einer Fußbodenheizung

  • OLG Bamberg, 04.05.2016 - 3 U 214/15

    Bauvertrag: Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung bei fehlender Mitwirkung

    Hat der Besteller hingegen objektiv ein berechtigtes Interesse an einer ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages, kann ihm der Unternehmer regelmäßig die Nachbesserung wegen hoher Kosten der Nachbesserung nicht verweigern (OLG Celle, Urteil vom 16. Mai 2013 - 13 U 11/09, veröffentlicht u. a. in IBR 2015, 655 und Juris).
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